Der Prüfungsausschuss entscheidet u.a. über die Folgen bei Verstößen gegen Prüfungsvorschriften, die Anerkennung von Gründen bei Nichtantritt einer Prüfung, die Anrechnung von Prüfungsleistungen, die Anerkennung von Nachteilsausgleichen sowie grundsätzliche Fragen in Prüfungsangelegenheiten.
Im Prüfungsausschuss sind alle 3 Statusgruppen (Hochschullehrer, Mitarbeiter und Studierende) vertreten.
Januar 2021: Bis zur Neubestellung des Prüfungsausschuss durch den FR übernimmt Prof. Schulz den Vorsitz.