Sicherheitsbelehrung für Hochschulangehörige

Wichtige Sicherheitsinformationen für alle Studierenden der HSZG

Alle Studierenden der Hochschule Zittau/Görlitz sind verpflichtet, die Sicherheitsbelehrung und Katastrophenpläne sorgfältig zu lesen. Diese enthalten essenzielle Informationen zum Verhalten in Not- und Katastrophenfällen.

Die Dokumente beinhalten unter anderem:

  • Verhaltensanweisungen bei Bränden, Unfällen sowie biologischen und chemischen Gefahren.
  • Maßnahmen bei Hochwasser und Stromausfällen.
  • Informationen zu Alarm- und Sirenensignalen.
  • Selbstschutzmaßnahmen und Verhaltensregeln im Katastrophenfall.

Das Wissen um diese Regelungen ist für Ihre eigene Sicherheit sowie die Sicherheit Ihrer Mitmenschen unerlässlich.

Zum Download der Katastrophenschutzrichtlinie.

Informationen zum Mutterschutz an der Hochschule Zittau/Görlitz

Die Hochschule Zittau/Görlitz nimmt ihre Verantwortung im Bereich des Mutterschutzes sehr ernst. Daher möchten wir alle Hochschulangehörigen, insbesondere schwangere und stillende Frauen, über die geltenden Regelungen informieren.

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt Sie als schwangere oder stillende Frau vor gesundheitlichen Gefahren, Überforderungen und anderen Risiken am Arbeitsplatz oder im Studium. Es enthält Regelungen zur Arbeitszeit, den Teilnahmebedingungen an Lehrveranstaltungen, Prüfungen sowie zu den besonderen Schutzrechten während Praktika und Laborpraktika.

Wichtige Informationen:

  • Mitteilungspflicht: Schwangere und stillende Frauen sollten die Hochschule so früh wie möglich über ihre Schwangerschaft oder Stillzeit informieren, damit entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden können.
  • Schutzfristen: In der Regel beginnt die Schutzfrist sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt.
  • Gefährdungsbeurteilung: Jede Tätigkeit wird individuell auf mögliche Gefährdungen für Mutter und Kind überprüft, und es werden entsprechende Schutzmaßnahmen umgesetzt.
  • Regelungen für Studentinnen: Studierende dürfen während der Schutzfristen nur auf ausdrücklichen Wunsch an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilnehmen. Zudem besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen.
  • Freistellung: Für ärztliche Untersuchungen und das Stillen wird Ihnen ausreichend Freiraum gewährt.

Alle relevanten Informationen und Formulare stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung:

Download Mutterschutzrichtlinie und Formulare